Beschluss:

Mit der beabsichtigten Bauweise des geplanten Wohnhauses besteht grundsätzlich Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird mit folgenden Hinweisen grundsätzlich erteilt:

 

·         Das Baugrundstück ist noch nicht vermessen.

·         Eine Nachbarbeteiligung ist noch nicht möglich.

·         Die Höheneinstellung des Gebäudes auf dem Baugrundstück kann ebenso noch nicht beurteilt werden, bezugnehmend auf.

·         Die Traufhöhen können nicht beurteilt werden, da die natürlichen Geländeverhältnisse noch nicht aufgenommen sind.

·         Die Erschließung mit Wasser, Kanal und Straße ist noch nicht vorhanden und soll 2016 hergestellt werden.

·         Bezugnehmend auf die beantragten Befreiungen wird darauf hingewiesen, dass in der näheren Umgebungsbebauung bei früheren Bauanträgen ähnliche Befreiungen erteilt wurden.

·         Die Abstandsflächen und Baugrenzen sind einzuhalten.

 

Die Bauvoranfrage wird dem Landratsamt zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0