Sitzung: 12.10.2015 Gemeinderat Theres
Beschluss:
Mit der beabsichtigten Bauweise des geplanten Wohnhauses besteht grundsätzlich Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird mit folgenden Hinweisen grundsätzlich erteilt:
· Das Baugrundstück ist noch nicht vermessen.
· Eine Nachbarbeteiligung ist noch nicht möglich.
· Die Höheneinstellung des Gebäudes auf dem Baugrundstück kann ebenso noch nicht beurteilt werden, bezugnehmend auf.
· Die Traufhöhen können nicht beurteilt werden, da die natürlichen Geländeverhältnisse noch nicht aufgenommen sind.
· Die Erschließung mit Wasser, Kanal und Straße ist noch nicht vorhanden und soll 2016 hergestellt werden.
· Bezugnehmend auf die beantragten Befreiungen wird darauf hingewiesen, dass in der näheren Umgebungsbebauung bei früheren Bauanträgen ähnliche Befreiungen erteilt wurden.
· Die Abstandsflächen und Baugrenzen sind einzuhalten.
Die Bauvoranfrage wird dem Landratsamt zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Anwesend: |
14 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |