Beschluss:

Die Fälligkeiten für den Verbesserungsbeitrag Kanal Dampfach werden jeweils auf den 30.03. und 30.09. eines jeden Jahres festgelegt. Die Aufteilung erfolgt in 6 gleichhohen Halbjahresraten. Die 1. Rate wird somit fällig am 30.03.2016.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0