Beschluss:

1.    Die Stellungnahmen der gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden bei der Sitzung des Gemeinderates Gädheim am 05.10.2015 beschlussmäßig behandelt.  Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass bei der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 29.10.2015 bis 02.12.2015 keine weiteren Anregungen, Einwendungen, Bedenken vorgebracht wurden.

2.    Die 1.Änderung des  Bebauungsplans „Eichelberg III“ in der Fassung vom 05.10.2015 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

3.    Die 1.Änderung des Bebauungsplanes „Eichelberg III“ tritt mit dem Tag der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0