Beschluss:

Dem Erlass der nachfolgenden Hebesatzsatzung wird zugestimmt.

 

Satzung
über die Festsetzung der Hebesätze
bei den Realsteuern
(Hebesatzsatzung)
der Gemeinde Wonfurt

(Landkreis Haßberge)

 

Aufgrund § 25 Abs. 1 und 2 Grundsteuergesetz und § 16 Abs. 1 und 2 Gewerbesteuergesetz i. V. m. Art. 22 Abs. 2 und Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2013 (GVBI S. 366) und Art. 18 des Bayer. Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Wonfurt folgende Hebesatzsatzung:

 

§ 1

Hebesätze

1) Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern für das Jahr 2016 und die Folgejahre werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (A)              350  v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                               350  v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                        350    v. H.

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0