TOP Ö 2: Tektur zum Bauantrag Sabrina Wagner, Zur Steinsmühle 1, Änderung der bestehenden Gebäude in Horhausen, Fl.-Nr. 79

Beschluss:

Mit dem Tekturantrag zum genehmigten Bauantrag besteht Einverständnis. Der Tekturantrag entspricht den tatsächlichen Verhältnissen! Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Tekturantrag wird zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit an das Landratsamt weitergeleitet. Es ist zu prüfen, ob durch das Bauvorhaben eventuell eine bestehende Kanalleitung überbaut wird!


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

4

Pers. Beteiligt:

0