Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Einer Befreiung bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen wird zugestimmt. Als Auflage wird gefordert, dass vor der Garage ausreichend Abstand zur Straße eingehalten wird, damit ein Fahrzeug vor der Garage auf den Eigentumsflächen des Antragstellers abgestellt werden kann. Die Bauvoranfrage wird zur Prüfung an das Landratsamt weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0