Beschluss:

Der Sachverhalt und die Feststellungen der Verwaltung und des Landratsamtes werden zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass eine Bebauung des Grundstückes geprüft und ermöglicht werden sollte. Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage wird deshalb trotz fehlender Privilegierung und ohne Prüfung einer möglichen Erschließung erteilt. Die Bauvoranfrage wird dem Landratsamt zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0