Nachtrag: 22.02.2016

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge von Pflasterarbeiten auf dem Grundstück der Familie Wagner ein angrenzender Streifen des gemeindlichen Grundstückes ebenfalls in Eigenleistung durch die Familie Wagner gepflastert wird. Dem Antrag auf Pflasterung zur Schaffung eines barrierefreien Zugangs von der Straße aus zum Grundstück wird stattgegeben. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Die Kosten für einen eventuell notwendigen Rückbau (nach Aufforderung der Gemeinde) sind vom Antragsteller zu übernehmen. Eine entsprechende Verpflichtung ist abzugeben. Eine ordnungsgemäße Oberflächenentwässerung der Fläche ohne Beeinträchtigung des öffentlichen Grundes ist sicher zu stellen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0