Beschluss:

Unter Hinweis auf die Bedenken des Grundstückseigentümers (Flur-Nr. 105) wird empfohlen, bei einem gemeinsamen Gespräch die Ausführung der geplanten Baumaßnahmen einvernehmlich zu regeln.

 

Aus gemeindlicher Sicht wird aus Sichtschutzgründen dringend empfohlen, die geplanten Sichtschutzfelder vor der bestehenden Garage an der Grundstücksgrenze zu Flur-Nr. 105 wie folgt anzuordnen:

1.    Auf das vordere, 1,10 m hohe Sichtschutzfeld sollte verzichtet werden,

2.    das dann folgende Sichtschutzfeld sollte nur mit einer Höhe von 1,10 m (statt 1,80 m) ausgeführt werden,

3.    mit dem hinteren Sichtschutzfeld und der geplanten Höhe von 1,80 m besteht Einverständnis.

 

Der Unterflurhydrant im Bereich des Gehweges darf durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt werden.

 

Mit den übrigen notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes besteht Einverständnis. Unter Beachtung der gemeindlichen Hinweise wird das Einvernehmen erteilt. Der Bauantrag wird an das Landratsamt weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Anwesend:

7

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0