Beschluss:

Auf Grund der §§ 19-22 der Verbandssatzung und Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung.

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

 

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit .................. 809.300,00 EUR

und im

Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit .................. 949.000,00 EUR ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .200.000 EUR festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.

 

 

Der Vorbericht und die Haushaltssatzung wurden durch Kämmerer Markus Hahn erläutert. Der Vorbericht wird mit der Haushaltssatzung Anlage zur Niederschrift.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0