Beschluss:

Mit der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses in Horhausen besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Bauvoranfrage wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet.

 

Herr Matzke war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1