Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses in Obertheres, FlNr. 571/1 besteht grundsätzlich Einverständnis. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt. Die Grünflächenaufschüttung von maximal 2,3 m (zulässig max. 1,0 m) ist im Bauantrag nicht ausreichend zeichnerisch dargestellt bzw. nicht ersichtlich und gegenüber der Gemeinde zu erläutern bzw. in den Antragsunterlagen darzustellen. Unter der Voraussetzung, dass keine öffentlichen und nachbarrechtlichen Belange berührt werden, besteht mit dem Bauvorhaben grundsätzlich Einverständnis. Das Einvernehmen gilt dann als erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0