Beschluss:

Mit der Tektur zum Bauantrag für ein Einfamilienhauses in Wonfurt, FlNr. 733/8 besteht Einverständnis. Die Tektur wird an das Landratsamt weitergeleitet.


Es wurde vereinbart, dass einer Heckenpflanzung zwischen den beiden betroffenen Grundstücken, bis zu einer Höhe von 2,20 m, von gemeindlicher Seite aus zugestimmt wird. Bauantragsteller Göb wird noch eine Änderung bezüglich des Standortes des Nebengebäudes (besprochen wurde, dass das Gartenhaus mindestens 1 m von der Grundstücksgrenze zu Fam. Marklowksi entfernt sein muss) einreichen und auf dieser Änderung werden sowohl die Bauherrenschaft als auch die Nachbarfamilie Marklowski ihre Zustimmung schriftlich bestätigen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Anwesend:

7

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0