Beschluss:

Auf die Feststellungen zum geringen Abstand zwischen den Stellplätzen und dem öffentlichen Grund wird hingewiesen. Nachdem nur ein sehr geringer Stauraum vorhanden ist, können die offenen Stellplätze geduldet werden. Einer eventuellen Garage an diesem Standort kann unter Hinweis auf den fehlenden Stauraum vor dem Gebäude nicht stattgegeben werden. Eine Garage ist aktuell nicht beabsichtigt.

 

Mit dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Stellplätzen in Gädheim, Hauptstraße 18, Fl.Nr. 509, Gemarkung Gädheim besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt Haßberge weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0