Beschluss:

Der Gemeinderat stellt fest, dass der von Herrn Klemens Pfaff  in seinem  Antrag vom 01.08.2016  auf Niederlegung des Amtes als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied angeführte  Grund (Wegzug aus Gädheim und Verlust der Wählbarkeit)  als wichtiger Grund im Sinne des Art. 19 Abs. 1 Sätze 2 und 3 der Gemeindeordnung anzuerkennen ist und stimmt  der Amtsniederlegung zum 30.09.2016  zu.

 

Der Gemeinderat stellt weiter fest, dass Herr Oliver Eußner Listennachfolger aus dem Wahlvorschlag CWG ist.  Herr Eußner ist vom Ersten Bürgermeister über die Listennachfolge zu verständigen (Art. 48 Abs.3 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung).

 

Herr Pfaff war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1