Sitzung: 05.09.2016 Gemeinderat Gädheim
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass der von Herrn
Klemens Pfaff in seinem Antrag vom 01.08.2016 auf
Niederlegung des Amtes als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied angeführte
Grund (Wegzug aus Gädheim und Verlust der Wählbarkeit) als wichtiger
Grund im Sinne des Art. 19 Abs. 1 Sätze 2 und 3 der Gemeindeordnung
anzuerkennen ist und stimmt der Amtsniederlegung zum 30.09.2016 zu.
Der Gemeinderat stellt weiter fest, dass Herr Oliver
Eußner Listennachfolger aus dem Wahlvorschlag CWG ist. Herr Eußner ist
vom Ersten Bürgermeister über die Listennachfolge zu verständigen (Art. 48 Abs.3
Gemeinde- und Landkreiswahlordnung).
Herr Pfaff war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
12 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
1 |