Beschluss:

Der noch vorhandene Gebührenüberschuss aus der Abfallbeseitigungsgebühr in Höhe von 8.702,30 € wird für Aufgaben der Abfallbeseitigung weiterhin benötigt. Eine Rückzahlung an die Gebührenschuldner erfolgt daher nicht.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0