Nachtrag: 12.09.2016

Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht Einverständnis, die beantragten Befreiungen werden genehmigt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet. Die Baulinien sind beim Neubau des Wohnhauses zwingend einzuhalten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0