Sitzung: 07.12.2016 Verbandsversammlung des ZV zur Abwasserbeseitigung im Raum Theres
Beschluss:
Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Raum Theres wird für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung, vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufs, anwenden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Anwesend: |
9 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |