Beschluss:

Mit der turnusgemäßen Entgeltanpassung für Betriebsleitung und Betriebsausführung besteht grundsätzlich Einverständnis. Mit dem Abschluss des Vertrages zwischen Freistaat Bayern (Amt für Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt) und der Gemeinde besteht Einverständnis. Die vertragliche Regelung gilt ab dem 01.07.2009. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0