Sitzung: 14.12.2016 Gemeinschaftsversammlung der VGem Theres
Beschluss:
Die Verwaltungsgemeinschaft Theres wird für sämtliche nach dem
31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin § 2 Abs. 3
UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung, vorbehaltlich eines etwaigen
Widerrufs, anwenden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Anwesend: |
10 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |