Sitzung: 07.12.2016 Verbandsversammlung des ZV zur Abwasserbeseitigung im Raum Theres
Beschluss:
Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die
kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO)
erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 240.300 €
und
im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 215.000
€
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1)
Der
durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur
Finanzierung
von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 186.120 €
festgesetzt
und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel
ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den Verbandsgemeinden:
Gädheim 1.151 EW x 47,00 € = 54.097,00 €
Theres 2.330 EW x 47,00 €
= 109.510,00
€
Wonfurt 479 EW x 47,00 € = 22.513,00 €
3.960 EW 186.120,00 €
(2)
Zur
Finanzierung der Ausgaben im Vermögenshaushalt wird eine Investitionsumlage
festgesetzt. Der nicht gedeckte Bedarf im Vermögenshaushalt wird auf 79.200 € festgesetzt und auf die
Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel
ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den Verbandsgemeinden:
Gädheim 1.151 EW x 20,00 € = 23.020,00 €
Theres 2.330 EW x 20,00 € = 46.600,00 €
Wonfurt 479 EW x 20,00 € =
9.580,00 €
3.960 EW 79.200,00 €
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach
dem Haushaltsplan wird auf **50.000
€** festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Anwesend: |
9 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |