Beschluss:

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                   240.300 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                 215.000 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

(1)

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur

Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf   186.120 €

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den Verbandsgemeinden:

Gädheim                    1.151 EW x 47,00 € =          54.097,00 €

Theres                        2.330 EW x 47,00 € =      109.510,00 €

Wonfurt                         479 EW x 47,00 € =          22.513,00 €

                                    3.960 EW                           186.120,00 €

(2)

Zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögenshaushalt wird eine Investitionsumlage festgesetzt. Der nicht gedeckte Bedarf im Vermögenshaushalt wird auf     79.200 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den Verbandsgemeinden:

Gädheim                    1.151 EW x 20,00 € =          23.020,00 €

Theres                        2.330 EW x 20,00 € =          46.600,00 €

Wonfurt                         479 EW x 20,00 € =            9.580,00 €

                                    3.960 EW                               79.200,00 €

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf           **50.000 €**   festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

9

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0