TOP Ö 5: Gebührenkalkulation 2017-2019 für Wasser Horhausen, 6. Änderung der BGS WAS Horhausen (Gebührenanpassung zum 01.01.2017)

Beschluss:

Der Antrag auf Anhebung der Grundgebühr auf einen Betrag von 4,50 € pro Monat und der dazugehörigen Wassergebühr, wurde abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

2

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

11

Pers. Beteiligt:

0

 

 

Beschluss:

Die künftigen Gebühren für Horhausen betragen:

Ø  Verbrauchsgebühr 1,35 €/m³

Ø  Grundgebühr 6,00 €/Monat

 

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Theres folgende vom Gemeinderat Theres am 12.12.2016 beschlossene

 

6. Änderungssatzung

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 27.10.1986 in der Fassung vom 11.11.2013  wird wie folgt geändert:

 

§ 1

  1.  § 9 Abs.2 erhält folgende neue Fassung:

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße bis 10 m³/h monatlich 6,00 €.

 

  1.  § 10 Abs. 3  erhält folgende neue Fassung:

     Die Gebühr für den Wasserverbrauch beträgt 1,35 € je cbm entnommenen Wassers.

 

  1. § 10 Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:

     Wird ein Bauwasserzähler oder sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so        

     beträgt die Gebühr ebenfalls 1,35 € pro cbm entnommenen Wassers.

 

 

§ 2

Die Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

2

Pers. Beteiligt:

0