Sitzung: 12.12.2016 Gemeinderat Theres
Beschluss:
Der Antrag auf Anhebung der Grundgebühr auf einen Betrag von 4,50 € pro Monat und der dazugehörigen Wassergebühr, wurde abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
13 |
Nein-Stimmen |
11 |
Pers. Beteiligt: |
0 |
Beschluss:
Die künftigen Gebühren für Horhausen
betragen:
Ø
Verbrauchsgebühr 1,35 €/m³
Ø
Grundgebühr 6,00 €/Monat
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Theres folgende vom
Gemeinderat Theres am 12.12.2016 beschlossene
6.
Änderungssatzung
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
vom 27.10.1986 in der Fassung vom 11.11.2013
wird wie folgt geändert:
§ 1
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung
von Wasserzählern der Nenngröße bis 10 m³/h monatlich 6,00 €.
Die Gebühr für den Wasserverbrauch beträgt 1,35 € je cbm
entnommenen Wassers.
Wird ein Bauwasserzähler oder sonstiger beweglicher Wasserzähler
verwendet, so
beträgt die Gebühr ebenfalls 1,35 € pro cbm entnommenen Wassers.
§ 2
Die Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
13 |
Nein-Stimmen |
2 |
Pers. Beteiligt: |
0 |