Beschluss:

Mit der Nutzungsänderung und der Errichtung eines Biergartens besteht grundsätzlich Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet. Herr Weidenbacher war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1