Sitzung: 01.06.2017 Gemeinschaftsversammlung der VGem Theres
Beschluss:
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42 KommZG sowie der Art. 63
ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Theres folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.591.000 ,-- €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
206.100 ,-- €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
1.
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf
(Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt des
Einzelplan „2“ wird für das
Haushaltsjahr 2017 auf 426.000
€ festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die
Mitgliedsgemeinden umgelegt (Schulumlage)
2.
Für die Berechnung der Schulumlage wird die
maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2016 auf 240
Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die Schulumlage wird je Verbandsschüler auf 1.775
€ festgesetzt.
4.
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf
(Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das
Haushaltsjahr 2017 auf 0 € festgesetzt und nach der Zahl der
Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt (Investitionsumlage).
5.
Der Berechnung der Investitionsumlage wird die
Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2016mit insgesamt 240
Verbandsschülern zur Grunde gelegt.
6.
Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 0
€ festgesetzt.
§ 5
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte
Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das
Haushaltsjahr 2017 auf 792.615
€ festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der
Mitgliedsgemeinden bemessen.
2.
Für die
Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem
Stand vom 31.12.2015 auf 5.982 Einwohner festgesetzt.
3.
Die
Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 132,50 € festsetzt.
4.
Eine
Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 6
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000,-- € festgesetzt.
§ 7
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 8
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Anwesend: |
10 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |