Beschluss:

Für das Haushaltsjahr 2015 wird Entlastung erteilt.

 

Bgm. Schneider ist gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1