Beschluss:

Die Entscheidung über einen Aufstellungsbeschluss wird zurückgestellt. Durch eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung soll die Akzeptanz seitens der Bevölkerung, der Nachbarn/Anlieger und eventuell sonstiger Betroffener in Erfahrung gebracht werden. Nach Vorlage einer entsprechenden Fotomontage (Darstellung der Fläche in der Landschaft, eventuell Modell?) durch die Antragsteller soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen. Bei einer der nächsten Sitzungen wird über den Antrag und die eventuelle Einleitung eines Aufstellungs- und Änderungsverfahrens (Aufstellungsbeschluss) entschieden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

2

Pers. Beteiligt:

0