Sitzung: 19.06.2017 Gemeinderat Theres
Beschluss:
Aufgrund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Theres
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben mit
4.084.000 EURO
und
im Vermögenshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben
mit 2.424.900
EURO
ab.
§ 2
Der Höchstbetrag für
Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen wird auf
500.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) sind mit eigener
Hebesatzsatzung festgesetzt.
Nachrichtlich:
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 400 v. H.
b) für die Grundstücke
(B) 400
v. H.
2. Gewerbesteuer 310
v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf **680.000,00** EURO
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit
dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Anwesend: |
13 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |