Beschluss:

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Theres  folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017  wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

·    in den Einnahmen und Ausgaben mit                     4.084.000 EURO

und im Vermögenshaushalt

·    in den Einnahmen und Ausgaben mit                     2.424.900 EURO

 ab. 

§ 2

Der Höchstbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen wird auf 500.000 € festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) sind mit eigener Hebesatzsatzung festgesetzt.

Nachrichtlich:

1. Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        400  v. H.

    b) für die Grundstücke (B)                                                 400  v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                   310  v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  **680.000,00** EURO festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.           

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017  in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0