Nachtrag: 12.06.2017
Sitzung: 12.06.2017 Gemeinderat Gädheim
Beschluss:
Auf den Beschluss des Gemeinderates vom 01.08.2016 wird verwiesen. Der vom Landratsamt mitgeteilte Sachverhalt (fehlende Privilegierung und grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit nach § 35 Abs. 2 BauGB) wird zur Kenntnis genommen. Unter Hinweis auf den Gebäudebestand und auf die zu erwartende Verbesserung der jetzigen Verhältnisse (Mistlege usw.) wird das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Anwesend: |
12 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |