Nachtrag: 12.06.2017

Beschluss:

Auf den Beschluss des Gemeinderates vom 01.08.2016 wird verwiesen. Der vom Landratsamt mitgeteilte Sachverhalt (fehlende Privilegierung und grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit nach § 35 Abs. 2 BauGB) wird zur Kenntnis genommen. Unter Hinweis auf den Gebäudebestand und auf die zu erwartende Verbesserung der jetzigen Verhältnisse (Mistlege usw.) wird das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0