Beschluss:

Auf Grund der §§ 19-22 der Verbandssatzung und Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung.

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

 

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ................... ....   650.750,00 EUR

und im

Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit ..................        388.450,00 EUR ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf . . .  200.000 EUR ….festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen

 

                                                                                                                          § 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0