Sitzung: 21.08.2017 Verbandsversammlung des ZV zur Wasserversorgung der Theres-Gruppe
Beschluss:
Auf Grund der §§ 19-22 der Verbandssatzung und Art. 41 des
Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63
ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2017 wird hiermit
festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
................... .... 650.750,00
EUR
und im
Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit .................. 388.450,00 EUR ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden nicht festgesetzt.
§ 4
Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf . . . 200.000 EUR ….festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen
§
7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Anwesend: |
13 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |