Beschluss:

Der Zuschussantrag des OCV vom 12.12.2017 auf Übernahme eines Kostenanteils in Höhe von 3.000,-- € für die Durchführung des Faschingszuges wird abgelehnt. Eine Förderung für die überregionale Veranstaltung würde einen Bezugsfall für andere Vereine im Gemeindebereich, die überregionale Veranstaltungen abhalten, schaffen. Aus Gründen der Gleichbehandlung und zur Vermeidung eines solchen Bezugsfalles wird der Antrag abgelehnt. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass es sehr wohl zumutbar und üblich ist, durch Eintrittsgelder einen Teil der anfallenden Kosten zu finanzieren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

2

Pers. Beteiligt:

0

 

 

Beschluss:

Die Kosten für die Straßenreinigung (Personal- und Maschineneinsatz) nach dem Faschingszug werden bis auf Widerruf durch die Gemeinde Theres übernommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0