Beschluss:

Die eingegangenen 28 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden zur Kenntnis genommen. Mit den vom Planer vorgeschlagenen Abwägungsvorschlägen besteht Einverständnis. Das Ergebnis der Abwägung kann den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt werden. Die Ausführungen und Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen werden Bestandteil der Niederschrift.

 

Herr Eller war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1