Beschluss:

Der Gemeinderat Wonfurt beschließt für das Gebiet am westlichen Ortsrand von Dampfach mit den Grundstücken FlNr. 56/2 ganz, FlNr. 55 teilweise, FlNr. 54 teilweise, FlNr. 48 teilweise, FlNr. 57 teilweise, einen Bebauungsplan aufzustellen. Das vereinfachte, beschleunigte Verfahren soll gemäß § 13 b BauGB durchgeführt werden.

 

Das Ingenieurbüro Stubenrauch wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf zu erstellen und dem Gemeinderat vorzulegen, sowie die Festsetzungen mit der Gemeinde abzustimmen.

 

Bezüglich der Übernahme der Kosten für die erforderliche Erschließung (Kanal, Wasser, Straße) ist rechtzeitig vor Beginn eventueller Maßnahmen eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und den Grundstückseigentümern zu treffen.

 

Herr Hauck war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1