Sitzung: 26.03.2018 Verbandsversammlung des ZV zur Abwasserbeseitigung im Raum Theres
Beschluss:
Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes
über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung
(GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 238.900 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 157.900 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
(1)
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen
nicht gedeckte Bedarf zur
Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 184.287 €
festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den
Verbandsgemeinden:
Gädheim 1.139
EW x 47,00 € = 53.533,00 €
Theres 2.318
EW x 47,00 € = 108.946,00 €
Wonfurt 464 EW x 47,00 € = 21.808,00
€
3.921
EW 184.287,00 €
(2)
Zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögenshaushalt wird eine
Investitionsumlage festgesetzt. Der nicht gedeckte Bedarf im Vermögenshaushalt
wird auf 11.763 €
festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den
Verbandsgemeinden:
Gädheim 1.139
EW x 3,00 € = 3.417,00 €
Theres 2.318
EW x 3,00 € = 6.954,00 €
Wonfurt 464 EW x 3,00 € = 1.392,00 €
3.921
EW 11.763,00 €
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf **50.000
€** festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Anwesend: |
9 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |