Beschluss:

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                     238.900 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                      157.900 €

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

(1)

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur

Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf            184.287 €

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den Verbandsgemeinden:

Gädheim                     1.139 EW x 47,00 € =    53.533,00 €

Theres                         2.318 EW x 47,00 € =  108.946,00 €

Wonfurt                          464 EW x 47,00 € =    21.808,00 €

                                    3.921 EW                    184.287,00 €

(2)

Zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögenshaushalt wird eine Investitionsumlage festgesetzt. Der nicht gedeckte Bedarf im Vermögenshaushalt wird auf                                 11.763 €

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den Verbandsgemeinden:

Gädheim                     1.139 EW x 3,00 € =   3.417,00 €

Theres                         2.318 EW x 3,00 € =  6.954,00 €

Wonfurt                          464 EW x 3,00 € =   1.392,00 €

                                    3.921 EW                  11.763,00 €

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf      **50.000 €**   festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

9

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0