Beschluss:

Der Gemeinderat stellt fest, dass der von Herrn Wolfgang Rothländer in seinem Antrag vom 05.02.2018 auf Niederlegung des Amtes als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied angeführte  Grund (Wegzug aus Gädheim und Verlust der Wählbarkeit) als wichtiger Grund im Sinne des Art. 19 Abs. 1 Sätze 2 und 3 der Gemeindeordnung anzuerkennen ist und stimmt  der Amtsniederlegung zum 31.03.2018 zu.

 

Der Gemeinderat stellt weiter fest, dass Herr Erwin Sperber, Ottendorf der Listennachfolger aus dem Wahlvorschlag –Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)– ist.  Herr Sperber wurde durch die Gemeinde über die Listennachfolge verständigt und aufgefordert zu erklären, ob er die Wahl annimmt und zur Eidesleistung gemäß Art. 31 Abs.4 GO bereit ist.

 

Herr Rothländer  war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1