Beschluss:

Der Gemeinderat ist mit der vorliegenden Entwurfsplanung grundsätzlich einverstanden. Der Planer wird beauftragt entsprechende Bauantragsunterlagen zu erstellen, die dann vom Bauausschuss vorgeprüft und behandelt werden. Der Bauantrag wird dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt. Der Planungsauftrag für die Maßnahme wird erteilt. Die Detailplanung erfolgt durch den Bauausschuss und bei Bedarf durch den Gemeinderat. Mit diesem Vorgehen besteht Einverständnis.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0