Beschluss:

Die erste Baukostenberechnung und der Bauzeitenplan werden zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass nach Eingang der Förderbescheide und nach konkreter Mitteilung der Diözese zur Kostenbeteiligung, der Finanzierungsplan für die Außensanierung erstellt wird. Nach Kostenzusage bzw. Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn, kann die Ausschreibung der einzelnen Gewerke erfolgen. Nach Eingang der Kostenangebote können die voraussichtlich anfallenden Kosten abschließend und konkret beurteilt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0