Beschluss:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Die Förderung in Höhe von 20 % der durch Zahlungsbelege nachzuweisenden Kosten wird grundsätzlich gebilligt. Mit dem Verwendungsnachweis ist ein Vergleichsangebot vorzulegen. Auf die Ziffer 8 der gemeindlichen Förderrichtlinien wird verwiesen. Die Vorgehensweise und die Bestimmungen der Richtlinien sollten den beteiligten Antragsstellern grundsätzlich bekannt sein und sind künftig zu beachten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

2

Pers. Beteiligt:

0