Sitzung: 27.03.2018 Gemeinderat Wonfurt
Beschluss:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Die Förderung in Höhe von 20 % der durch Zahlungsbelege nachzuweisenden Kosten wird grundsätzlich gebilligt. Mit dem Verwendungsnachweis ist ein Vergleichsangebot vorzulegen. Auf die Ziffer 8 der gemeindlichen Förderrichtlinien wird verwiesen. Die Vorgehensweise und die Bestimmungen der Richtlinien sollten den beteiligten Antragsstellern grundsätzlich bekannt sein und sind künftig zu beachten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Anwesend: |
12 |
Nein-Stimmen |
2 |
Pers. Beteiligt: |
0 |