Beschluss:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Mit den vorgesehenen Maßnahmen besteht grundsätzlich Einverständnis. Dem Zuschussantrag wird unter Hinweis auf die Förderrichtlinien stattgegeben. Der beantragte Zuschuss in Höhe von 20 % der nachzuweisenden Kosten wird bewilligt. Die endgültige Festsetzung erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0