Sitzung: 25.04.2018 Verbandsversammlung des ZV zur Wasserversorgung der Theres-Gruppe
Beschluss:
Auf Grund der §§ 19-22 der Verbandssatzung und Art. 41 des
Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63
ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung.
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit
festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
................... 671.000,00 EUR
und im
Vermögenshaushalt in
den Einnahmen und Ausgaben mit .................. 397.000,00 EUR ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§ 4
Eine Betriebskostenumlage
wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Anwesend: |
12 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |