Beschluss:

Der vorhandene Grabenmühlbach stellt eine natürliche Grenze des bebauten Ortsbereiches dar. Das Vorhaben liegt jenseits des Grabenmühlbaches und ist daher aus Sicht des Gemeinderates im Außenbereich. Dem Vorhaben wird nicht zugestimmt, das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

6

Pers. Beteiligt:

0