Beschluss:

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Theres  folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018  wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

·    in den Einnahmen und Ausgaben mit                     4.367.000 EURO

und im Vermögenshaushalt

·    in den Einnahmen und Ausgaben mit                     3.976.000 EURO

 ab. 

§ 2

Der Höchstbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen wird auf 2.180.000 € festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) sind mit eigener Hebesatzsatzung festgesetzt.

Nachrichtlich:

1. Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        450  v. H.

    b) für die Grundstücke (B)                                                 450  v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                   310  v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  720.000,00 EURO festgesetzt.

    

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.           

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018  in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0