Beschluss:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag an den wenigstnehmenden Bieter zu erteilen. Voraussetzung ist, dass sich die Auftragssumme im Rahmen der Kostenberechnung bewegt und maximal 10 % über der Kostenberechnung liegt. Für den Fall, dass die Kostenschätzung für die notwendigen Maßnahmen um mehr als 10 % überschritten wird, erfolgt eine Aufhebung der Ausschreibung und eine neue Ausschreibung. Die Details und die Ausführung der verschiedenen Maßnahmen werden vor der Auftragsvergabe vom Bauausschuss mit dem Planer abschließend festgelegt. Mit der Ausführung der Kanu-Anlegestelle (flache Bauweise mit Treppe beidseitig, gemäß einer Alternativplanung, die vorgestellt wurde) besteht grundsätzlich Einverständnis.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

4

Pers. Beteiligt:

0