Beschluss:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. In Kenntnis der Sach- und Rechtslage kann der widerrechtlich geschaffene Zustand nicht belassen werden. Der verursachende Grundstückseigentümer wird aufgefordert, die auf Gemeindegrund geschaffenen baulichen Anlagen umgehend zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand auf dem Gemeindeeigentum herzustellen. Unter Berücksichtigung der Geländeverhältnisse soll das ursprüngliche Straßenniveau hergestellt werden. Auf der Betonmauer in Richtung der Terrasse ist vom Grundstückseigentümer eine Absturzsicherung (Geländer) innerhalb von 6 Wochen anzubringen. Auf die Haftungspflicht des Eigentümers wird verwiesen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0