Beschluss:

Der Bauantrag wird zur Kenntnis genommen. Unter Hinweis auf den vorstehenden Sachverhalt wird die Bauvoranfrage zur grundsätzlichen Prüfung der Genehmigungsfähigkeit an das Landratsamt Haßberge weitergeleitet. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen wird bis zur Prüfung der rechtlichen Situation zurückgestellt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0