Beschluss:

Die Gemeinde Wonfurt stimmt einer Auflösung des Wasserverbandes zum Hochwasserschutz im nordwestlichen Steigerwaldvorland zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu. Für ihr Gemeindegebiet übernimmt die Gemeinde Wonfurt künftig den Aufgabenbereich des Wasserverbandes gem. § 3 der Verbandssatzung. Der Aufgabenbereich umfasst Gewässer und ihre Ufer auszubauen, zu ändern, in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, den Wasserabfluss zu regeln, Grundstücke und Ortslagen vor Hochwasser zu schützen. Grundeigentum des Wasserverbandes im Gemeindegebiet Wonfurt geht nach Auflösung des Verbandes entschädigungslos auf die Gemeinde Wonfurt über.

 

Bgm. Baunacher ist der Vorsitzende des Verbandes und war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1