Nachtrag: 26.05.2009

Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Bezüglich der Überschreitung der Baulinie wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0