Beschluss:

Der Kalkulationszeitraum für die Abfallbeseitigungsgebühren wird einmalig um ein Jahr verlängert, er umfasst somit die Jahre 2016 – 2019.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

9

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0