Sitzung: 10.08.2009 Gemeinderat Theres
Beschluss:
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die
Gemeinde Theres folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2009 wird hiermit
festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.058.000 EURO
und im Vermögenshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.622.000 EURO
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf 920.000 EURO festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300
v. H.
b) für die Grundstücke (B) 300 v. H.
2. Gewerbesteuer 300 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 EURO festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht
vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2009
in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Anwesend: |
15 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |