Nachtrag: 12.08.2009

Beschluss:

Im Hinblick auf die Feststellungen zu den vorgenannten Punkten der Schlusszusammenstellung besteht mit dem Vorschlag des Prüfungsausschussvorsitzenden Einverständnis, das Verhalten bzw. die Vorgehensweise des Bürgermeisters zu rügen. Es wird erwartet, dass ein solches Verhalten in den Folgejahren nicht mehr erfolgt. Herr Reis war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1